BetrVG Betriebsrat Mitbestimmung Anwalt

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.betriebsverfassungsgesetz.de
www.betriebsverfassungsgesetz.de »Rechtswörterbuch
Unsere Angebote
Fragen stellen
Aktuelles
Betriebsräteforum
Anwalt/Experte
Onlineberatung
Rechtswörterbuch
Büchertipps
Rechtswörterbuch
Stichwort:
Erläuterung:

Das Betriebsratsmitglied ist der aus der Betriebsratswahl hervorgegangene gewählte Vertreter der Arbeitnehmer eines Betriebs. Ein Betriebsratsmitglied genießt Kündigungsschutz.

Und es muss für Betriebsratsarbeit von seiner arbeitsvertraglichen Tätigkeit unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt werden, kann und muss sich auf Betriebsratsschulungen fortbilden und darf in seiner Betriebsratstätigkeit nicht behindert werden. Das Betriebsratsmitglied hat auch Pflichten, so muss es z.B. an den Betriebsratssitzungen teilnehmen.

Mehr Informationen auf der Seite Betriebsratsmitglied.de