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BetrVG Betriebsrat Mitbestimmung Anwalt
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www.betriebsverfassungsgesetz.de »Rechtswörterbuch
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Stichwort:
Erläuterung: Das Betriebsratsmitglied ist der aus der Betriebsratswahl hervorgegangene gewählte Vertreter der Arbeitnehmer eines Betriebs. Ein Betriebsratsmitglied genießt Kündigungsschutz. Und es muss für Betriebsratsarbeit von seiner arbeitsvertraglichen Tätigkeit unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt werden, kann und muss sich auf Betriebsratsschulungen fortbilden und darf in seiner Betriebsratstätigkeit nicht behindert werden. Das Betriebsratsmitglied hat auch Pflichten, so muss es z.B. an den Betriebsratssitzungen teilnehmen. Mehr Informationen auf der Seite Betriebsratsmitglied.de
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