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Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt einerseits die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Belegschaft, Betriebsrat, Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen: Der Arbeitgeber hat die mit der Arbeit des Betriebsrats verbundenen Kosten der Betriebsverfassung und damit der betrieblichen Mitbestimmung zu tragen. Und dem Betriebsrat gewährt das BetrVG Beteiligungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten, wobei die Beteiligungsrechte unterschiedlich stark ausgeformt sind - am stärksten sind sie in sozialen Angelegenheiten, am schwächsten in wirtschaftlichen Angelegenheiten (Unternehmerfreiheit).

 

Andererseits gibt das Gesetz aber auch den einzelnen Arbeitnehmern Rechte (z.B. Informationsrechte, Einblicksrechte und Beschwerderechte) und gewährleistet auf diese Weise demokratische Verhältnisse in den Betrieben. Das Anliegen der Betriebsverfassung ist es, dem Betriebsrat und damit im Ergebnis der Belegschaft eine Beteiligung an den sie betreffenden betrieblichen Entscheidungen zu verschaffen.

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