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Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für den Betriebsrat

Vor wichtigen Entscheidungen wie der Mitbestimmung bei Einstellung oder Kündigung, Interessenausgleich und Sozialplan oder der Zustimmung zu einer Betriebsvereinbarung braucht auch ein Betriebsrat nicht selten Unterstützung. Und zwar von einem Anwalt, der sich im Betriebsverfassungsgesetz wirklich auskennt.

 

Ein auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts erfahrener Anwalt kennt nicht nur die neueste Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, sondern auch die typischen Fehler etwa bei der Beschlussfassung des Betriebsrats, in der Zustimmungsverweigerung nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) oder dem Widerspruch gegen die Kündigung nach § 102 BetrVG.

 

Immer noch nutzen viele Betriebsräte die Möglichkeiten nicht konsequent, von Ihrem guten Recht auf Hinzuziehung eines Anwalts im Rahmen einer Rechtsberatung oder außergerichtlichen Vertretung (§ 40 BetrVG), als Sachverständiger (§§ 80 Abs. 3, 111 BetrVG) oder als Beistand in einem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht oder in einer Verhandlung vor der Einigungsstelle Gebrauch zu machen. Nur so kann annähernd Waffengleichheit gegenüber dem durch Anwälte und/oder eine interne Rechtsabteilung schlau gemachten Arbeitgeber erreicht werden.

 

Auf Betriebsverfassungsgesetz.de finden Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe, der über besondere Erfahrungen bei der Beratung und Vertretung von Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat oder von Betriebsratsmitgliedern verfügt.

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