Der Wahlvorstand kann auch unsere Hotline nutzen, die wir für die Betriebsratswahl 2010 eingerichtet haben (02232/945040-10 Frau Raddatz). Die Kosten für eine Beratung des Wahlvorstand trägt nach § 20 Abs. 3 BetrVG der Arbeitgeber. Eine schnelle und qualifizierte Rechtsauskunft ist deutliche billiger als eine Neuwahl.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwält
Experte auf Betriebsratswahl2010.de