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21.01.2010
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Wahlausschreiben bei der Betriebsratswahl

Viele erfolgreiche Anfechtungen von Betriebsratswahlen beruhen auf Fehlern im Zusammenhang mit dem Wahlausschreiben. Häufig gerügt wird, dass das Wahlausschreiben nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgehängt wurde. Gerne bemängeln Anwälte in Wahlanfechtungsverfahren auch, dass das Wahlausschreiben nicht durchgängig ausgehängt war. Das Gegenteil ist für den Wahlvorstand nicht leicht nachzuweisen. Daher sollte der Aushang des Wahlausschreibens an geeigneten Stellen im einzelnen nachweislich dokumentiert werden. Ausserdem sollte jeden Tag eine Sichtkontrolle bzgl. der Aushänge durchgeführt und ebenfalls in einer Liste dokumentiert werden. Was im Wahlausschreiben stehen muß, ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz bzw. der Wahlordnung zum BetrVG, nachzulesen auf Wahlausschreiben.de. Viel Erfolg bei der Betriebsratswahl 2010.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Experte /Video auf www.betriebsratswahl2010.de