Jeder Wahlvorstand kann bei Fragen, die nicht durch einen Blick in den Däubler/Kittner/Klebe/Schneider BetrVG-Kommentar geklärt werden können, auch unsere Hotline nutzen, die wir extra für die Betriebsratswahl 2010 eingerichtet haben (02232/945040-10 Frau Raddatz). Die Kosten für eine Beratung des Wahlvorstand trägt nach § 20 Abs. 3 BetrVG der Arbeitgeber. Eine schnelle und qualifizierte Rechtsauskunft durch mit Betriebsratswahlen erfahrene Anwälte ist deutliche billiger als eine Neuwahl. Rechtsanwalt Felser hat selbst drei Betriebsratswahlen und drei Personalratswahlen als Wahlvorstand so organisiert, dass eine Anfechtung der Wahl ausblieb.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwält
Experte auf Betriebsratswahl2010.de