Der Expersonalchef wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Mann hatte die Lustreisen, Sexparties und Geschenke für den Betriebsrat auf Firmenkosten organisiert. Das Gericht blieb unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft; die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz können also auch ins Gefängnis führen.
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Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht