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18.03.2009
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Kündigung des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden beim DRK

Darf ein Gesamtbetriebsratsvorsitzender beim Deutschen Roten Kreuz wegen Werbung für ver.di und polemisierenden Äußerungen über die Christliche Gewerkschaft DHV ausserordentlich gekündigt werden? Das Arbeitsgericht Münster hat dies verneint und auch einen hilfsweise beantragten Ausschluß des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden als Betriebsratsmitglied aus seinem Betriebsrat abgelehnt. Das Landesarbeitsgericht Hamm verhandelt am 20.03.2009 um 10:30 Uhr in Saal 2 das Verfahren 10 TaBV 149/08, die Beschwerde gegen den Beschluß des Arbeitsgericht Münster (Aktenzeichen 2 BV 22/08).

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte