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03.06.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

KEIN Ermittlungsverfahren gegen Konzernbetriebsrat der Telekom

Entgegen dem Eindruck, den Meldungen auf Focus Online erweckten wurde nach Angaben der Bonner Staatsanwaltschaft bis heute kein Ermittlungsverfahren gegen den Vorsitzenden des Konzernbetriebsrats der Telekom AG, Wilhelm Wegener, eingeleitet. Es macht schon einen Unterschied, ob die Staatsanwaltschaft die Aufnahme von Ermittlungen "prüft" oder ein Ermittlungsverfahren einleitet. Voraussetzung für ein Ermittlungsverfahren ist ein Anfangsverdacht gegen einen bekannten oder unbekannten Täter.

Auch die verbreitete Unsitte, die Vorsitzenden von Betriebsratsgremien ebenso wie Konzernbetriebsrat und Gesamtbetriebsrat als "Betriebsratsboss" oder "Betriebsratschef" zu titulieren, sollten die Medien überdenken. Denn die Vorsitzenden der Arbeitnehmervertretungen sind gewählt, haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz bestimmte Geschäftsführungsaufgaben im Rahmen der von allen gefassten Beschlüsse und sind nicht die Vorgesetzten der normalen Betriebsratsmitglieder.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte