Auch die verbreitete Unsitte, die Vorsitzenden von Betriebsratsgremien ebenso wie Konzernbetriebsrat und Gesamtbetriebsrat als "Betriebsratsboss" oder "Betriebsratschef" zu titulieren, sollten die Medien überdenken. Denn die Vorsitzenden der Arbeitnehmervertretungen sind gewählt, haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz bestimmte Geschäftsführungsaufgaben im Rahmen der von allen gefassten Beschlüsse und sind nicht die Vorgesetzten der normalen Betriebsratsmitglieder.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte