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31.03.2009
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Freitag, der 27.

Seit Freitag steigen die Besucherzahlen auf unseren Seiten Kuendigung.de und Kuendigungsschutzklage.de über das am Monatsende übliche Maß hinaus. Die Krise scheint nicht mehr überall mit Betriebsferien, Arbeitszeitkonten und Kurzarbeit zu bewältigen sein. Die Suchworte "Massenentlassung" und "Massenentlassungsanzeige" nehmen seit November ebenfalls kontinuierlich zu. Informationen darüber, was man als Arbeitnehmer vor der Kündigung tun kann, veröffentlichen wir heute auf Kuendigung.de, was der Betriebsrat im Rahmen der Anhörung nach § 102 BetrVG tun kann, in Fachbeiträgen aus der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb":

2005 | Michael Felser | Aufsatz | Die Anhörung des Betriebsrats | AiB 2005, 409-412 ggt;ggt;ggt; Fachbeitrag ggt;ggt;ggt;

2004 | Michael Felser | Aufsatz | Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Kündigung | AiB 2004, 30-39

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