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18.03.2009
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

ERA: Keine Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG

Anders als das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Juracity berichtete) sieht das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Eingruppierung im Zuge der Einführung des Entgeltrahmenabkommen (ERA) zusteht (LAG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16. 01.2009 - 5 TaBV 2/08 und 02. 02.2009 - 4 TaBV 1/09). Wegen grundsätzlicher Bedeutung dieser Rechtsfragen ist die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht jeweils zugelassen worden, so dass vielleicht noch 2009 mit einer Entscheidung des BAG gerechnet werden kann.