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12.06.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Einwand Internetsucht bei Kündigung wegen exzessivem privatem Surfen

Er wird kommen, die Verteidigung mit der Internetsucht bei der verhaltensbedingten Kündigung (Juracity hatte bereits darüber berichtet). Nun berichtet die umtriebige Handakte darüber, dass die Uni Tübingen eine Sprechstunde für Internetsüchtige einrichtet.  Rechtstechnisch ist dieser Einwand als personenbedingte Veranlassung zu bezeichnen, die - rechtzeitig offenbart - eine verhaltensbedingte Kündigung im Job im Zweifel sogar zu Fall bringen könnte. Denn eine verhaltensbedingte Kündigung setzt immer ein steuerbares Verhalten voraus, sonst macht auch die Abmahnung keinen Sinn. Wie bei Alkoholmissbrauch (verhaltensbedingt) und Alkoholsucht (krankheitsbedingt) sind die Folgen erheblich: Eine (personenbedingte) Kündigung wegen Alkoholsucht setzt eine negative Prognose und damit regelmässig das vorheriges Scheitern einer Therapie voraus. Gleiches müsste auch bei der Internetsucht - wenn sie denn als Suchterkrankung anerkannt ist - gelten. Die Experten scheinen sich noch zu streiten ….

Mehr zum Thema: "Internetsucht" auch bei Teltarif

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte