Begründung:
In der jüngsten Vergangenheit sind wiederholt Fälle von Arbeitnehmerüberwachung
offenkundig geworden, die die Würde von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
erheblich missachtet haben und gegen die informationelle Selbstbestimmung verstoßen haben. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen ihre Rechte und die Grenzen des Umfangs und der Verwendung von Arbeitnehmerdaten ennen. Dieses ist nur mit übersichtlichen gesetzlichen Regelungen zu gewährleisten.
Die bestehenden Regeln zum Datenschutz in Arbeitsverhältnissen entsprechen
diesen Anforderungen nicht. Erforderlich sind praktikable, verständliche gesetzliche
Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz, die die Prinzipien der Transparenz, der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit, der legitimen Zweckbindung wie auch der Datensparsamkeit und Datensicherheit berücksichtigen. Kernelement eines effektiven Arbeitnehmerdatenschutzes muss die sachgerechte Begrenzung der Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten sein mit strengen Zweckbindungs- und Verwertbarkeitsregelungen. Ebenso grundlegend ist auch die Achtung der grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechte."
Quelle: Beschluss des Bundesrates vom 07.11.2008Â Drucksache 665/08
ggt;ggt; Informationen zum Sachstand beim Arbeitnehmerdatenschutzgesetz