Anmerkung: In Zukunft wird man verstärkt mit Wirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) rechnen müssen. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Entscheidung des EuGH (vom 10.07.2008 - C - 54/07), nach der Äusserungen des Arbeitgebers schon eine Vermutung im Sinne einer unmittelbar diskriminierenden Einstellungspolitik darstellen.
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht vom 06.03.2008 - 9 TaBV 251/07
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte