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13.12.2009
Steen Fachanwälte für Arbeitsrecht

Wolfgang Steen

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kurze Mühren 1 Spitalerhof
20095 Hamburg



Telefon :+49 40 8793104
Telefax :+49 40 8793105

Ausgerechnet: "Ehrenkodex" für Betriebsrat

Das hat sich die neue schwarz-gelbe Koalition schön ausgedacht. Weil die Managergehälter in der öffentlichen Diskussion sind (Stichwort: Transparenz) hat man jetzt auch den Betriebsrat entdeckt. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Es soll ein Ehrenkodex für Betriebsräte entwickelt werden (z. B. mit einem Recht der Betriebsversammlung auf Offenlegung der gezahlten Aufwendungen an Betriebsratsmitglieder).

Selbst der Deutsche Anwaltsverein (ansonsten eher konservativ eingestellt) bezweifelt die Notwendigkeit einer solchen Regelung. In einer Stellungnahme (54/2009) heißt es: "Aus spektakulären Einzelfällen sollte nicht auf ein Regelungsbedürfnis geschlossen werden." Außerdem: Es bestehen ausreichende Regelungen zur Gleichbehandlung und zum Diskriminierungsschutz in § 75 BetrVG. Diese sind schon heute zu beachten.

Es entspricht übrigens langjähriger Rechtsprechung, dass die Kosten eines Betriebsrates nicht offen zu legen sind. Hier soll aus den notwendigen Aufwendungen kein Rechtfertigungsdruck für den BR entstehen, zumal die (entstandenen) Kosten oft genug durch das Agieren des Arbeitgebers bestimmt sind (so schon das BAG mit Beschluss v. 19.07.95). Der DGB kritisiert das Vorhaben denn auch zutreffendals "Generalverdacht gegen alle Betriebsräte".  Also = unsinnig und unnötig.

Verfasser: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg