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Ein Forum speziell für den Betriebsrat, also für das Betriebsratsmitglied, Ersatzmitglied, für Betriebsratsvorsitzende, Mitglieder im Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat oder W
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Natürlich nicht, meint der Arbeitgeber, schließlich vertrete das Ersatzmitglied ja nur das ordentliche Betriebsratsmitglied von Fall zu Fall. Natürlich, meint der Betriebsrat, ohne S
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Nach der Betriebsratswahl ist vor der Wahl: Schon bald nach der Bekanntgabe des Wahlergebnis trifft sich der neugewählte Betriebsrat zu seiner konstituierenden Sitzung. Die Einladung erfolgt d
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Ein Muster für die Einladung zur konstituierenden Sitzung des frischgewählten Betriebsrat s könnte so aussehen:
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Die Wahlvorstände sind bei den Betriebsratswahlen 2010Â im Endspurt angelangt, viele Betriebsräte sind schon gewählt und konstituieren sich gerade. Allen neugewählten Betriebsr
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Betriebsratsmitglieder leisten Betriebsratsarbeit während des Restmandat s ohne Lohn (Gehalt / Entgelt), entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil (BAG vom 6.5.2010 -
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Datenschutz am Arbeitsplatz - Detektive und andere
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Die Überwachung von Arbeitnehmern greift um sich - Kameras im Umkleideraum, "Schulden-Check", Detektive als "Kollegen". Häufig übersehen wird, dass hier natürlich Mitbestimmungsrechte bestehen, falls es einen Betriebsrat gibt. Wird z.B. ein Detektiv zur Beobachtung von Arbeitnehmer eingesetzt, muss der BR über diese Einstellung nach § 99 BetrVG informiert werden. Ein Arbeitgeber darf einen Privatdetektiv zur Überwachung aber nur einsetzen, wenn dies die einzige (!) Möglichkeit ist, eine mutmaßliche Straftat oder schwere Pflichtverletzung aufzudecken. Wird gegen diese Verhältnismäßigkeit verstoßen, kann ein erlangtes Wissen im <
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bonn (NRW)
Rechtsanwältin
Remscheid (NRW)
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| Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Belegschaft, Betriebsrat, Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen. So hat der Arbeitgeber die mit der Arbeit des Betriebsrats verbundenen Kosten der Betriebsverfassung und damit der betrieblichen Mitbestimmung zu tragen.
Dem Betriebsrat gewährt das BetrVG Beteiligungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Die Beteiligungsrechte sind unterschiedlich stark ausgeform; am stärksten sind sie in sozialen Angelegenheiten, am schwächsten in wirtschaftlichen Angelegenheiten ("Unternehmerfreiheit").
Und das Gesetz verleiht aber auch den einzelnen Arbeitnehmern Rechte (z.B. Informationsrechte, Einblicksrechte und Beschwerderechte) und gewährleistet auf diese Weise demokratische Verhältnisse in den Betrieben. Das Anliegen der Betriebsverfassung ist es, dem Betriebsrat und damit im Ergebnis der Belegschaft eine Beteiligung an den sie betreffenden betrieblichen Entscheidungen zu verschaffen. |  |
| Aktuelle Urteile rund um das Betriebsverfassungsgesetz, Betriebsrat, Betriebsratswahlen, Einigungsstelle und vieles mehr. Ausgewählt und verständlich kommentiert von den JURACity-Experten zum Thema kollektives Arbeitsrecht ... [mehr] |  |
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Michael Felser, Bernd Roos
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